Wer darf alles arbeiten und wer nicht
Für die Zeit der Gemeinschaftsarbeit besteht Versicherungsschutz für die Vereinsmitglieder, deren Ehepartner und Kinder ab dem 15. Lebensjahr. Nicht der Familie angehörende Ersatzkräfte müssen aus versicherungstechnischen Gründen Mitglied des Vereins sein.
Sollten Sie für die Gemeinschaftsarbeit eine Ersatzperson melden, informieren Sie bitte vorab den Koordinator für Gemeinschaftsarbeit, damit dies auch korrekt notiert werden kann.
Wenn für einen Garten mehrere Personen gleichzeitig Gemeinschaftsarbeit leisten, wird dies im Normalfall wie eine Person berechnet. Damit Ihnen keine Arbeitsstunden verloren gehen, sprechen Sie dies bitte auch in solchen Fällen rechtzeitig vorher mit dem Koordinator für Gemeinschaftsarbeit ab.