Bewerbung für einen Kleingarten und Vereinsmitgliedschaft
Sie möchten gerne einen Kleingarten bewirtschaften, sich dort erholen, gemeinsame Feste stemmen und Kontakte zu anderen Gartenfreunden unseres Vereins pflegen?
Dann bitten wir Sie, die folgenden Informationen gründlich zu lesen:
Die Philosophie unseres Vereins
Wir wollen mit dem Kleingartenwesen die Erhaltung und Schaffung natürlicher Flächen fördern. Wichtig ist uns dabei eine enge Verbindung des Menschen zur Natur zu erhalten, insbesondere für die Jugend. Dem Kleingärtner stellen wir den Garten zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung zur Verfügung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung.
Was können wir bieten?
Unser Verein betreibt zwei Gartenanlagen
Die Anlage Zuckerberg in Steinhaldenfeld besteht aus 83 Gärten zwischen 1 und 3 ar sowie dem Vereinsheim. In der Anlage Hungerbühl im Sommerrain gibt es 18 Gärten zwischen 2 und 5 ar. Auf allen Grundstücken befinden sich Gartenlauben. Die 4 Kleinstgärten in der Anlage Zuckerberg besitzen nur ein Gerätehaus. Beide Anlagen haben eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und sind auch mit PKW, Fahrrad oder zu Fuß gut erreichbar. In unserem Verein haben wir Mitglieder aller Altersgruppen und vieler Nationalitäten. Besonders jungen Menschen mit Kindern wollen wir die Gelegenheit der Mitgliedschaft bieten. Unser Vereinsheim ist Treffpunkt für Mitglieder aber auch Besucher aus der Umgebung zum gemütlichen Beisammensein an den Stammtischabenden oder auch zu größeren Festivitäten wie dem Sommerfest.
Was erwarten wir von unseren Mitgliedern?
Die Gartengrundstücke müssen gemäß den Vorgaben der Gartenordnung bewirtschaftet und gepflegt werden. Als Vereinsmitglieder sehen wir uns als Gemeinschaft an. Wir grenzen uns nicht ab, sondern pflegen Kontakte zu Gartennachbarn, lernen voneinander und feiern zusammen. Von unseren Mitgliedern erwarten wir auch die Bereitschaft, Ämter oder Funktionen für die Vereinsarbeit zu übernehmen, bei Veranstaltungen zu helfen oder mit handwerklichen oder anderen Kenntnissen zu helfen. Alle Gartenpächter sind verpflichtet, zur Instandhaltung der Anlagen Gemeinschaftsarbeit zu leisten.
Worüber Sie sich vor der Antragstellung Gedanken machen sollten:
Sind Sie in der Lage, die Abfindung des bisherigen Pächters für Baulichkeiten, Bäume, Sträucher und Stauden laut Gartenwertermittlung zu bezahlen? Diese kann abhängig vom Gutachten bis zu 5 000 € betragen.
Es fallen jährliche Kosten für das gepachtete Grundstück an. Pacht, Wasserverbrauch, Umlage und Laubenversicherung liegen im Bereich zwischen 150 und 250 €.
Der jährliche Vereins-Mitgliedsbeitrag beträgt für jedes aktive und passive Mitglied 45,00 €.
Neben diesen regelmäßigen Kosten müssen Sie Ihre individuellen Kosten für Bepflanzungen, Mobiliar, Geräte, Reparaturen und Ausbesserungsarbeiten ebenfalls einkalkulieren.
Die Pflege eines Gartengrundstücks erfordert vor allen Dingen viel Zeit. Sie sollten Sich schon vorab Gedanken, machen, ob die berufliche Einbindung, familiäre Verpflichtungen, gesundheitliche Einschränkungen, häufige längere Abwesenheitszeiten etc. Ihnen die Möglichkeit geben, Ihren Garten kontinuierlich in Schuss zu halten. Denn schnell kommt man sonst in die Situation, dass der Garten, der eigentlich zur Erholung gedacht war zum zusätzlichen Stressfaktor wird.
Die kleingärtnerische Nutzung des Gartens steht in unserem Verein im Vordergrund. Wir sind dem Bezirksverband sowie unserem Verpächter der Stadt Stuttgart gegenüber verpflichtet, darauf zu achten, dass dies eingehalten wird. Deshalb sollte im Garten immer auf ein ausgewogenes Verhältnis von Gartenbewirtschaftung bzw. Instandhaltung und Freizeitaktivitäten wie Grillen oder Feiern geachtet werden.
Und zu guter Letzt müssen wir Sie um Geduld bitten. Wer einen Garten gepachtet hat, der hängt sehr daran und gibt ihn im Regelfall nicht so schnell wieder ab.
Deshalb kann es auch etwas länger dauern, bis wir Ihnen einen passenden Garten anbieten können.
Antrag auf Vereinsmitgliedschaft inkl. Bewerbung auf einen Garten