Seit 2018 wird die Gemeinschaftsarbeit folgendermaßen geregelt:
Es gibt nur noch 2 Termine (mit Ausweichtermin wegen Schlechtwetter) im Frühjahr und Herbst geben.
Einzelne Nachholtermine können dann nicht mehr vereinbart werden.
Fehlgründe wie Krankheit können mit dem Koordinator für Gemeinschaftsarbeit abgeklärt werden. Die Termine werden zur besseren Einplanung bereits alle am Anfang des Jahres bekanntgegeben.