Ruhezeiten in der Gartenanlage

Die offiziellen Ruhezeiten der Gartenanlage sind
Montag bis Samstag 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig
Ruhebeeinträchtigende Lärmbelästigungen sind nach Punkt 12 der Gartenordnung jederzeit zu vermeiden.

Betrieb von motorisierten Gartengeräten

je nach Gerät gelten folgende Betriebszeiten:

  • Rasenmäher, Heckenscheren, Motorhacken etc.
    Montag bis Samstag 7:00Uhr bis 20:00 Uhr. Das Rasenmähen sollte in den Ruhezeiten möglichst vermieden werden.
    Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler
  • Montag bis Samstag 9:00Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Ausnahme: Für die Geräte und Maschinen ist das gemeinschaftliche Umweltzeichen nach den Artikeln 7 und 9 der Verordnung Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Revision des gemeinschaftlichen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens (ABl. EG Nr. L 237 S. 1) vergeben worden und sie sind mit dem Umweltzeichen nach Artikel 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG gekennzeichnet.
    In diesem Fall gelten die normalen Betriebszeiten.

Grundsätzlich dürfen motorbetriebene Gartengeräte nicht an Sonn- und Feiertagen betrieben werden.

Lärm durch Kinder*)

Kinder vergessen beim Spielen und Toben ihre Umwelt meist vollkommen. Lärmbelästigungen der Nachbarn, auch aufgrund der oftmals dichten Bebauung, sind meist vorprogrammiert. Für die einen ist es Zukunftsmusik und eine notwendige Ausdrucksform, die nicht unterdrückt werden sollte, für die anderen rücksichtsloses Verhalten.
Das Lärmen von Kindern als natürliche Lebensäußerung ist dem verhaltensbezogenen Lärm zuzuordnen, welcher vom Immissionsschutzrecht nicht erfasst wird.
Diese kindliche Ausdrucksform sollte von den Nachbarn grundsätzlich hingenommen werden. Unerlässlich ist jedoch die gegenseitige Rücksichtnahme. Belästigte Nachbarn sollten versuchen, sich an ihre eigene Kindheit oder die ihrer Kinder zu erinnern. Eltern von Kindern, die Lärm machen, sollten wiederum darauf achten, dass die Belästigung, insbesondere zur Mittagszeit, auf ein erträgliches Maß reduziert wird.
*) Quelle: www.stuttgart.de - Lärmbelästigung

Rechtliche Grundlagen

Zusätzliche Informationen