Pools in der Gartenanlage
Bitte beachten Sie, dass in den Gärten unserer Anlagen gemäß der Gartenordnung nur aufblasbare Kinderpools gestattet sind.
Da sich ohne Aufbereitung die Wasserqualität schnell verschlechtert, dürfen die Pools nur für maximal 4 Tage aufgestellt und befüllt werden.
Als maximale Füllmenge planen Sie bitte die Wassermenge ein, die Sie auch in diesem Zeitraum zum Gießen verwenden können.
Algizide und andere chemische Zusätze dürfen dem Wasser grundsätzlich nicht zugesetzt werden.
Bei Abwesenheit ist der Pool kindersicher abzudecken!