Grüngutentsorgung zur Gemeinschaftsarbeit
Bitte beachten Sie, dass Hecken- und Baumschnitt aus dem eigenen Garten immer erst nach der Gemeinschaftsarbeit (ca. ab 13 Uhr) in die bereitgestellte Mulde gebracht werden darf. Blumen, Gemüse, Gras und Unkraut dürfen grundsätzlich nicht in der Mulde entsorgt werden.
Zuwiderhandlungen werden künftig mit einer pauschalen Strafe von 100 € geahndet. Die Grüngutentsorgung ist nur Gartenpächtern des Vereins gestattet.