Seit 2018 wird die Gemeinschaftsarbeit folgendermaßen geregelt:

Es gibt nur noch 2 Termine (mit Ausweichtermin wegen Schlechtwetter) im Frühjahr und Herbst geben.

Einzelne Nachholtermine können dann nicht mehr vereinbart werden.

Fehlgründe wie Krankheit können mit dem Koordinator für Gemeinschaftsarbeit abgeklärt werden. Die Termine werden zur besseren Einplanung bereits alle am Anfang des Jahres bekanntgegeben.

Winterdienst

Für unseren Winterdienst in der Anlage Zuckerberg suchen wir noch freiwillige Helfer. Diese sind natürlich von der Gemeinschaftsarbeit befreit.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte telefonisch an unseren Winterdienstkoordinator

Wenn mal was nicht stimmt

Leider kann es ab und zu auch vorkommen, dass vergessen wird, Zeiten für die Gemeinschaftsarbeit zu berechnen. Spätestens zur Jahresrechnung kommt es dann häufig zu Rückfragen bzw. Zeitkorrekturen.

Gemeinschaftsarbeit hat offiziell nur dann stattgefunden, wenn die geleistete Zeit auch notiert worden ist. Deshalb tragen sie sich bitte bei größeren Aktionen in der ausgelegten Liste mit Beginn- und Endzeiten ein.

Wenn Sie spätestens im Herbst feststellen, dass Ihnen noch Pflichtstunden fehlen bzw. wenn Sie Klärungsbedarf, Fragen oder Anregungen haben, wenden Sie sich bitte an den Koordinator für Gemeinschaftsarbeit.

Wer darf alles arbeiten und wer nicht

Für die Zeit der Gemeinschaftsarbeit besteht Versicherungsschutz für die Vereinsmitglieder, deren Ehepartner und Kinder ab dem 15. Lebensjahr. Nicht der Familie angehörende Ersatzkräfte müssen aus versicherungstechnischen Gründen Mitglied des Vereins sein.

Sollten Sie für die Gemeinschaftsarbeit eine Ersatzperson melden, informieren Sie bitte vorab den Koordinator für Gemeinschaftsarbeit, damit dies auch korrekt notiert werden kann.

Wenn für einen Garten mehrere Personen gleichzeitig Gemeinschaftsarbeit leisten, wird dies im Normalfall wie eine Person berechnet. Damit Ihnen keine Arbeitsstunden verloren gehen, sprechen Sie dies bitte auch in solchen Fällen rechtzeitig vorher mit dem Koordinator für Gemeinschaftsarbeit ab.

Freistellung sowie Nichtleisten von Gemeinschaftsarbeit

Auch hier gilt der Grundsatz: Wer seinen Garten bewirtschaften kann, ist auch in der Lage, Gemeinschaftsarbeit zu leisten.

Befreit von der Gemeinschaftsarbeit sind der Vereinsvorstand (da der Vorstand aus der Natur der Sache heraus weit über die 8 Stunden Vereinsarbeit leistet) sowie Ehrenmitglieder. Bei älteren Gartenfreunden, die solchen Tätigkeiten nur noch schwer nachkommen können, kann der Vorstand über eine Befreiung entscheiden.

Wer dieser Arbeit nicht oder nur teilweise nachkommen kann, muss einen entsprechenden Beitrag in Höhe der fehlenden Stunden bezahlen. Diese Regelung soll aber nur in Ausnahmefällen angewendet werden (z.B. Krankheit oder längere Abwesenheit des Gartenfreunds). Es werden den Gartenfreunden immer (auch außerhalb der offiziellen Termine) Möglichkeiten geboten, auf ihre Pflichtstunden zu kommen.

Zusätzliche Informationen