Bauliche Veränderung
Leider kommt es immer wieder vor, dass wir Gartenfreunde auffordern müssen, nicht genehmigte oder nicht gestattete Umbauten zurückzubauen.
Deshalb möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass bauliche Veränderungen nur im Rahmen der Vorgaben in der Gartenordnung erfolgen dürfen (z.B. ist der Bau einer Pergola vorab genehmigungspflichtig, bei Gerätekisten sind die Anzahl und maximalen Abmessungen zu beachten). Bitte achten Sie deshalb schon vor kostenintensiven Käufen oder Umbauten darauf und fragen Sie ggf. beim Vorstand nach. Wir beraten Sie gerne.