Neue Gartenordnung ab Juli 2015
Auf der Bezirksdelegiertenkonferenz am 25. März 2015 wurde die Änderung der Gartenordnung für die Pächter im Verbund des Bezirksverbands der Gartenfreunde Stuttgart beschlossen.
Die neue Gartenordnung trat zum 1. Juli 2015 in Kraft und wird allen Vereinsmitgliedern zeitnah zugestellt.
Mit Inkrafttreten der neuen Gartenordnung kommen auf die Vereinsmitglieder diverse Änderungen zu.
Download der Gartenordnung (PDF, 239 kb)
Das wirs sich ändern:
- Pächter haften für die Einhaltung der Gartenordnung (das war bisher schon so, aus der bisherigen Formulierung konnte irrtümlicherweise der Anschein entstehen, dass die Vorstände haften)
- Künftig keine neuen Koniferen mehr in den Gärten (Bestandsregelung gilt hier)
- größere Solaranlagen möglich
- Gerätekiste 4x größer
- Außenmaße von Grills größer
- Aufnahme von Hochbeeten
- Tomatenschutz auf max. 2m Höhe
- Alternativ:
- Foliengewächshaus gleicher Höhe (nur 1 Objekt maximal)
- Ruhezeiten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Samstag=Werktag)
Bei diesen Änderungen ist zu beachten, dass durch die Ortsvereine weiterführende Regelungen im Rahmen der Gartenordnung beschlossen werden können (z.B. Beibehalt der bisherigen Ruhezeitenregelung).