Informationen zur Gemeinschaftsarbeit

Eine der Pflichten für die Mitglieder eines Gartenvereins ist es, die notwendige Gemeinschaftsarbeit mit zu tragen. Nur durch das Zusammenwirken aller Vereinsmitglieder können die gesamten Gartenanlagen in einem gepflegten Zustand gehalten werden. Jedem Gartenfreund sollte bewusst sein, dass die Anlage mit viel Geld und zum Teil aus Steuergeldern für sie errichtet wurde. Demnach hat auch die Öffentlichkeit einen Anspruch auf einen ansprechenden Zustand.

Gemeinschaftsarbeit kann geleistet werden, wenn der zu bearbeitende Bereich an einen öffentlich zugänglichen Weg (Außenhecken), oder eine Weg der Vereinsanlage mit Publikumsverkehr grenzt. Die Gemeinschaftsarbeit kann immer dann greifen, wenn kein Gartenpächter originär für die Arbeit verantwortlich gemacht werden kann bzw. wenn aus den Interessen des Vereins (keiner Einzelperson) der Bedarf für diese Arbeiten hervorgeht.

In unserem Verein hat jedes aktive Vereinsmitglied im Jahr 8 Stunden Gemeinschaftsarbeit zu leisten.

Grundsätzlich gilt: Wer seinen Garten bewirtschaften kann, ist auch in der Lage, Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Betrachten Sie daher die Gemeinschaftsarbeit nicht als notwendiges Übel oder gar als Zwangsarbeit. Nutzen Sie die Geselligkeit während der Gemeinschaftsarbeit. So kann man sich ganz leicht näher kennen lernen.

Wie im letzten Jahr sollen auch dieses Jahr für alle Gemeinschaftsarbeitstermine feste Arbeiten definiert werden sowie die Anzahl der benötigten Helfer, so dass Gartenfreunde, die für diese Arbeiten geeignet sind gezielter angesprochen werden. Diese Informationen sowie die Termine werden in den Infokästen ausgehängt. Im Vereinsheim wird eine Liste ausgelegt, in der die Gartenfreunde schon vorab ihre Teilnahme mitteilen. So kann die Verteilung der Aufgaben und der notwendigen Geräte besser organisiert werden. Dies trägt auch dazu bei, dass mit einer überschaubaren Teilnehmerzahl die Unstimmigkeiten bei der Abrechung der geleisteten Stunden minimiert werden.

Was gehört zur Gemeinschaftsarbeit:

  • Außenhecke:
    Für die Außenhecke sind in erster Linie die jeweils angrenzenden Gartenfreunde zuständig. Pflegen diese ihren Heckenabschnitt selbst werden für das Jahr 8 Arbeitsstunden angerechnet. Zur Pflege der Hecken gehört aber nicht nur der Heckenschnitt sondern auch ganzjährig die regelmäßige Reinigung des angrenzenden Fußwegs vor allem von Unrat, Unkraut und Laub.
    Die Hecken müssen zum jeweiligen Gemeinschaftsarbeitstag geschnitten sein. Die verbliebenen Hecken werden dann gemeinsam geschnitten.
    Die Hecke soll eine maximale Höhe von 1,80 m haben, so dass eine einheitliche Optik besteht.
  • Innenhecke (Gärten 25 bis 34)
    Für die genannten Gärten gilt die gleiche Regelung wie bei der Außenhecke. Die maximale Höhe beträgt hier aber 1,20 m.
  • Häckseln des Heckenschnitts (Termine lt. Aushang., Vorabsprache erforderlich)
  • Winterdienst
  • Gartenzeitung austragen
  • Toilettenreinigung Vereinsheim
  • Rasenpflege im Vereinsheimgelände
  • Pflege leerstehender Gärten
    Die Gärten sind in einer Optik zu erhalten, die den Garten zum Gesamtbild der Anlage passen lässt. Wuchernde Unkräuter, die auf Nachbargärten übergreifen können sind zu beseitigen. Fallobst und evtl. entstandener Müll (über Zaun geworfen o.ä.) sind zu entfernen.
  • Instandhaltung und Pflege des Vereinsheimgeländes, Streicharbeiten, bei Bedarf Reparaturen (entweder an Gemeinschaftsarbeitstagen oder bei Bedarf nach individueller Vereinbahrung)

Was gehört nicht zur Gemeinschaftsarbeit:

  • Pflege der Wege innerhalb der Anlage. Jeder Gartenfreund ist für seinen Wegabschnitt zuständig (Ausnahme: ein kompletter Weg soll umgestaltet werden z.B. von Kies auf Gras)
  • Helfen beim Sommerfest. Es hat sich als sinnvoll herausgestellt, die Helfer stattdessen mit Essensgutscheinen zu entschädigen.
  • Entfernen von Gelegenheitsmüll (weggeworfene Zeitungen, Flaschen, Plastiktüten etc.) im Wegebereich um die Anlage. Im Interesse der Optik unserer Anlage bitten wir Sie, diesen auch außerhalb der Gemeinschaftsarbeit zu entsorgen.
  • Pflegearbeiten im Grenzbereich zwischen zwei Gärten (Hier haben sich die Pächter untereinander abzusprechen, auch hier gibt es die Ausnahme, wenn das angrenzende Grundstück längere Zeit leer steht.)

Freistellung sowie Nichtleisten von Gemeinschaftsarbeit:

Auch hier gilt der Grundsatz: Wer seinen Garten bewirtschaften kann, ist auch in der Lage, Gemeinschaftsarbeit zu leisten.

Befreit von der Gemeinschaftsarbeit sind der Vereinsvorstand sowie Ehrenmitglieder. Bei älteren Gartenfreunden, die solchen Tätigkeiten nur noch schwer nachkommen können, kann der Vorstand über eine Befreiung entscheiden.

Wer dieser Arbeit nicht oder nur teilweise nachkommen kann, muss einen entsprechenden Beitrag in Höhe der fehlenden Stunden bezahlen. Diese Regelung soll aber nur in Ausnahmefällen angewendet werden (z.B. Krankheit oder längere Abwesenheit des Gartenfreunds)

Wer darf alles arbeiten und wer nicht:

Für die Zeit der Gemeinschaftsarbeit besteht Versicherungsschutz für die Vereinsmitglieder und Familienmitglieder. Nicht der Familie angehörende Ersatzkräfte müssen aus versicherungstechnischen Gründen Mitglied des Vereins sein.

Sollten Sie für die Gemeinschaftsarbeit eine Ersatzperson melden, informieren Sie bitte vorab den Koordinator für Gemeinschaftsarbeit, damit dies auch korrekt notiert werden kann.

Wenn für einen Garten mehrere Personen gleichzeitig Gemeinschaftsarbeit leisten, wird dies im Normalfall wie eine Person berechnet. Damit Ihnen keine Arbeitsstunden verloren gehen, sprechen Sie dies bitte auch in solchen Fällen rechtzeitig vorher mit dem Koordinator für Gemeinschaftsarbeit ab.

Ebenfalls wichtig:

Leider kann es ab und zu auch vorkommen, dass vergessen wird, Zeiten für die Gemeinschaftsarbeit zu berechnen. Spätestens zur Jahresrechnung kommt es dann häufig zu Rückfragen bzw. Zeitkorrekturen.

Gemeinschaftsarbeit hat offiziell nur dann stattgefunden, wenn die geleistete Zeit auch notiert worden ist. Deshalb tragen sie sich bitte bei größeren Aktionen in der ausgelegten Liste mit Beginn- und Endzeiten ein.

Wenn Sie spätestens im Herbst feststellen, dass Ihnen noch Pflichtstunden fehlen bzw. wenn Sie Klärungsbedarf, Fragen oder Anregungen haben, wenden Sie sich bitte an den Koordinator für Gemeinschaftsarbeit:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zusätzliche Informationen