Informationen zur Gemeinschaftsarbeit

Eine der Pflichten für die Mitglieder eines Gartenvereins ist es, die notwendige Gemeinschaftsarbeit mit zu tragen. Nur durch das Zusammenwirken aller Vereinsmitglieder können die gesamten Gartenanlagen in einem gepflegten Zustand gehalten werden. Jedem Gartenfreund sollte bewusst sein, dass die Anlage mit viel Geld und zum Teil aus Steuergeldern für sie errichtet wurde. Demnach hat auch die Öffentlichkeit einen Anspruch auf einen ansprechenden Zustand.

 

Gemeinschaftsarbeit kann geleistet werden, wenn der zu bearbeitende Bereich an einen öffentlich zugänglichen Weg (Außenhecken), oder eine Weg der Vereinsanlage mit Publikumsverkehr grenzt. Die Gemeinschaftsarbeit kann immer dann greifen, wenn kein Gartenpächter originär für die Arbeit verantwortlich gemacht werden kann bzw. wenn aus den Interessen des Vereins (keiner Einzelperson) der Bedarf für diese Arbeiten hervorgeht.

In unserem Verein hat jedes aktive Vereinsmitglied im Jahr 8 Stunden Gemeinschaftsarbeit zu leisten.

Grundsätzlich gilt: Wer seinen Garten bewirtschaften kann, ist auch in der Lage, Gemeinschaftsarbeit zu leisten.

Betrachten Sie daher die Gemeinschaftsarbeit nicht als notwendiges Übel oder gar als Zwangsarbeit. Nutzen Sie die Geselligkeit während der Gemeinschaftsarbeit. So kann man sich ganz leicht näher kennen lernen.

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