Seit 2018 wird die Gemeinschaftsarbeit folgendermaßen geregelt:
Es gibt nur noch 2 Termine (mit Ausweichtermin wegen Schlechtwetter) im Frühjahr und Herbst geben.
Einzelne Nachholtermine können dann nicht mehr vereinbart werden.
Fehlgründe wie Krankheit können mit dem Koordinator für Gemeinschaftsarbeit abgeklärt werden. Die Termine werden zur besseren Einplanung bereits alle am Anfang des Jahres bekanntgegeben.
Freistellung sowie Nichtleisten von Gemeinschaftsarbeit
Auch hier gilt der Grundsatz: Wer seinen Garten bewirtschaften kann, ist auch in der Lage, Gemeinschaftsarbeit zu leisten.
Befreit von der Gemeinschaftsarbeit sind der Vereinsvorstand (da der Vorstand aus der Natur der Sache heraus weit über die 8 Stunden Vereinsarbeit leistet) sowie Ehrenmitglieder. Bei älteren Gartenfreunden, die solchen Tätigkeiten nur noch schwer nachkommen können, kann der Vorstand über eine Befreiung entscheiden.
Wer dieser Arbeit nicht oder nur teilweise nachkommen kann, muss einen entsprechenden Beitrag in Höhe der fehlenden Stunden bezahlen. Diese Regelung soll aber nur in Ausnahmefällen angewendet werden (z.B. Krankheit oder längere Abwesenheit des Gartenfreunds). Es werden den Gartenfreunden immer (auch außerhalb der offiziellen Termine) Möglichkeiten geboten, auf ihre Pflichtstunden zu kommen.
Informationen zur Gemeinschaftsarbeit
Eine der Pflichten für die Mitglieder eines Gartenvereins ist es, die notwendige Gemeinschaftsarbeit mit zu tragen. Nur durch das Zusammenwirken aller Vereinsmitglieder können die gesamten Gartenanlagen in einem gepflegten Zustand gehalten werden. Jedem Gartenfreund sollte bewusst sein, dass die Anlage mit viel Geld und zum Teil aus Steuergeldern für sie errichtet wurde. Demnach hat auch die Öffentlichkeit einen Anspruch auf einen ansprechenden Zustand.
Was gehört nicht zur Gemeinschaftsarbeit
- Pflege der Wege innerhalb der Anlage. Jeder Gartenfreund ist für seinen Wegabschnitt zuständig (Ausnahme: ein kompletter Weg soll umgestaltet werden z.B. von Kies auf Gras)
- Helfen beim Sommerfest. Es hat sich als sinnvoll herausgestellt, die Helfer stattdessen mit Essensgutscheinen zu entschädigen.
- Entfernen von Gelegenheitsmüll (weggeworfene Zeitungen, Flaschen, Plastiktüten etc.) im Wegebereich um die Anlage. Im Interesse der Optik unserer Anlage bitten wir Sie, diesen auch außerhalb der Gemeinschaftsarbeit zu entsorgen.
- Pflegearbeiten im Grenzbereich zwischen zwei Gärten (Hier haben sich die Pächter untereinander abzusprechen, auch hier gibt es die Ausnahme, wenn das angrenzende Grundstück längere Zeit leer steht.)
Was gehört zur Gemeinschaftsarbeit
- Außenhecke:
Für die Außenhecke sind in erster Linie die jeweils angrenzenden Gartenfreunde zuständig. Pflegen diese ihren Heckenabschnitt selbst werden für das Jahr 8 Arbeitsstunden angerechnet. Zur Pflege der Hecken gehört aber nicht nur der Heckenschnitt sondern auch ganzjährig die regelmäßige Reinigung des angrenzenden Fußwegs vor allem von Unrat, Unkraut und Laub.
Die Hecken müssen zum jeweiligen Gemeinschaftsarbeitstag geschnitten sein. Um der Gesamtoptik der Anlage gerecht zu werden dürfen sie aber frühestens 2 Wochen vor dem Gemeinschaftsarbeitstermin geschnitten werden. Wichtig ist, dass die Gartenfreunde dem Koordinator für Gemeinschaftsarbeit eine Info zur geschnittenen Hecke geben. Die verbliebenen Hecken werden dann gemeinsam geschnitten.
Die Hecke soll eine maximale Höhe von 1,80m haben, so dass eine einheitliche Optik besteht. - Innenhecke (Gärten 25 bis 34)
Für die genannten Gärten gilt die gleiche Regelung zur Pflege wie bei der Außenhecke. Die maximale Höhe beträgt hier aber 1,20m. Da der Arbeitsaufwand hier niedriger ist, werden für den Heckenschnitt nur jeweils 2 Stunden Gemeinschaftsarbeit (inkl. Entsorgung des Schnittgutes) verrechnet. Es werden so maximal 4 Stunden pro Jahr für den Heckenschnitt veranschlagt. Die restlichen Arbeitsstunden können im Rahmen der Gemeinschaftsarbeitstermine gearbeitet werden. - Toilettenreinigung Vereinsheim
- Rasenpflege im Vereinsheimgelände
- Pflege leerstehender Gärten
Die Gärten sind in einer Optik zu erhalten, die den Garten zum Gesamtbild der Anlage passen lässt. Wuchernde Unkräuter, die auf Nachbargärten übergreifen können sind zu beseitigen. Fallobst und evtl. entstandener Müll (über Zaun geworfen o.ä.) sind zu entfernen. - Instandhaltung und Pflege des Vereinsheimgeländes, Streicharbeiten, bei Bedarf Reparaturen (entweder an Gemeinschaftsarbeitstagen oder bei Bedarf nach individueller Vereinbahrung)